Einvernehmliche Scheidung
Scheidungen sind mittlerweile keine Seltenheit mehr und stellen für die beteiligten Ehegatten oft eine psychische und mitunter finanzielle Herausforderung dar. Um Menschen in dieser Lebenssituation beiseitezustehen, bietet die Kanzlei Heiko Hecht und Kollegen aus Hamburg Hilfe in Form der einvernehmlichen Scheidung an. Das Ziel ist, den sich Trennenden zu einer möglichst konfliktfreien und schnellen Scheidung zu verhelfen.
Darüber hinaus versuchen wir, den Streitwert und damit die Kosten so gering wie möglich zu halten. Ein entsprechender Antrag wird von uns in unstreitigen Scheidungsangelegenheiten gegenüber dem jeweiligen Gericht gestellt. Die Festsetzung des Streitwertes erfolgt dann im Scheidungstermin durch das Gericht.
Sofern Sie kein eigenes Einkommen haben oder ein geringes Einkommen haben, besteht möglicherweise ein Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe, früher Prozesskostenhilfe genannt. Wir würden in diesem Fall für Sie Verfahrenskostenhilfe beantragen.
Wenn Verfahrenskostenhilfe bewilligt wird, werden die Anwaltsgebühren und Gerichtskosten vom Staat getragen. Ein Antrag auf Verfahrenskostenhilfe kann jederzeit bei uns angefordert werden. Sofern Fragen zur Ausfüllung des Formulars zur Beantragung von Verfahrenskostenhilfe bestehen, können Sie uns selbstverständlich anrufen oder uns eine E-Mail schicken.
Sofern sich beide Ehegatten über die Scheidung und deren Folgesachen einig sind, ist es möglich eine sog. einvernehmliche Scheidung durchzuführen. Nachdem die Ehegatten mindestens das Trennungsjahr eingehalten haben, reicht es aus, wenn einer der beiden den Anwalt für dieses Scheidungsverfahren beauftragt. Der andere Ehegatte braucht dieser Scheidung lediglich zuzustimmen.
Da bei einer einvernehmlichen Scheidung nur ein Anwalt beauftragt wird, bedeutet das für die sich scheidenden Ehegatten zunächst einmal eine Kosteneinsparung. Ein zweiter Anwalt für den anderen Ehegatten – der ansonsten ebenfalls bezahlt werden müsste – entfällt und die Beteiligten können sich darauf einigen, die anfallenden Kosten je zur Hälfte zu tragen.
Weiterhin bleiben den Beteiligten bei Kosten und Stress erspart, die durch mitunter jahrelang andauernder Familiengerichtsverfahren mitsamt unklarem Verfahrensausgang, aufkämen. Kinder, die in die Ehe hineingekommen oder aus dieser hervorgegangen sind, werden bei einer einvernehmlichen Scheidung nicht in den Streit zwischen den Eltern einbezogen.
Sollten Sie noch Fragen oder gar einen konkreten Beratungswunsch zur einvernehmlichen Scheidung haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.