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Scheidung Trennungsjahr Hamburg

Was ist das Trennungsjahr?

Der Begriff Trennungsjahr findet sich oft in Kombination mit Scheidung. Was genau verbirgt sich dahinter? Das Trennungsjahr ist eine regelmäßige Voraussetzung durch Durchführung einer Scheidung. Die Ehegatten müssen dabei mindestens ein Jahr lang getrennt leben, wobei getrennt leben nicht zwangsläufig eine strikte räumliche Trennung in unterschiedlichen Wohnungen / Häusern meint, eine derartige Trennung ein Scheidungsverfahren jedoch vereinfachen kann.

Trennungsjahr ggf. dokumentieren

Leben die sich trennenden Ehegatten in der gemeinsamen Wohnung, ist ein Getrenntleben ebenfalls möglich (die sog. Trennung von Tisch und Bett), jedoch müsste der Antragsteller der Scheidung schlimmstenfalls eine exakte Dokumentation führen, um zumindest einen schriftlichen Nachweis. Wird nämlich im späteren Scheidungsverfahren der Zeitpunkt der Trennung vom anderen Ehegatten bestritten und der Antragsteller besitzt keinerlei Nachweise, würde der Antrag abgewiesen und er müsste darüber hinaus für die gesamten Anwalts- und Gerichtskosten aufkommen! Unter Getrenntleben versteht die Gesetzgebung die Einstellung des Intimlebens sowie auch gegenseitige Versorgungsleistungen. Tätigkeiten wie beispielsweise Kochen, Einkaufen oder Bügeln müssen die Ehegatten also jeder für sich durchführen.

Scheidung ohne Einhaltung des Trennungsjahrs

Ist die Einreichung der Scheidung auch schon vor Ablauf des Trennungsjahrs möglich? Ja, die Gesetzgebung hat diese Möglichkeit eingeräumt, jedoch ist eine Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres nur unter ganz besonderen Umständen durchführbar. Sofern ein weiteres Zusammenleben für einen der Ehegatten eine sog. unzumutbare Härte darstellt, kann die Scheidung vorgezogen werden. Als Paradebeispiel für unzumutbare Härte gilt immense körperliche Gewalt, die einer der Ehegatten ggf. ausgesetzt ist.

Die Rechtsanwälte der Hamburger Kanzlei Heiko Hecht und Kollegen beraten Ehegatten über alle Details des Trennungsjahrs und anderen Voraussetzungen, die es bei einer Scheidung zu berücksichtigen gilt. Gerne helfen sie Ihnen aber auch in anderen Belangen rund ums Familienrecht, nehmen Sie bei Fragen einfach Kontakt auf.

 

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